Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 6. November 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger am 1.6.2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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