LSG Bayern - Urteil vom 09.02.2017
L 17 U 248/16
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 104/15

Feststellung eines ArbeitsunfallsÜberfall auf ein BurschenschaftsmitgliedBeweggründe des Angreifers aus dem persönlichen Bereich der Beteiligten

LSG Bayern, Urteil vom 09.02.2017 - Aktenzeichen L 17 U 248/16

DRsp Nr. 2018/17483

Feststellung eines Arbeitsunfalls Überfall auf ein Burschenschaftsmitglied Beweggründe des Angreifers aus dem persönlichen Bereich der Beteiligten

Der grundsätzlich auf dem Arbeitsweg gegebene innere Zusammenhang zwischen einem Überfall und dem versicherten Weg verliert dann an Bedeutung, wenn die Beweggründe des Angreifers dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzuordnen sind; damit entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.