Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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