Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 29. September 2020 aufgehoben und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 14. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Februar 2017 verurteilt, dem Kläger ab 15. Oktober 2016 einen GdB von 50 zuzuerkennen.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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