Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 6. November 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin weitere Gewalttaten im Sinne von §
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