LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 16.11.2017
L 10 VE 68/14
Normen:
OEG § 1; KOVVfG § 15;
Vorinstanzen:
SG Stade, vom 06.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 VG 18/08

Feststellung von SchädigungsfolgenVernachlässigung von Kindern kein tätlicher Angriff

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.11.2017 - Aktenzeichen L 10 VE 68/14

DRsp Nr. 2019/4348

Feststellung von Schädigungsfolgen Vernachlässigung von Kindern kein tätlicher Angriff

Die Vernachlässigung von Kindern ist kein tätlicher Angriff im Sinne des OEG.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 6. November 2014 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

OEG § 1; KOVVfG § 15;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin weitere Gewalttaten im Sinne von § 1 des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) anzunehmen und Schädigungsfolgen festzustellen sind und der Klägerin deswegen Beschädigtenrente nach den Vorschriften des OEG i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zu gewähren ist.