Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 30.9.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt die Feststellung, dass er im Rahmen der Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG bzw. im Rahmen einer hierzu abzuschließenden Vereinbarung mit dem Beteiligten zu 2) nicht an die vergaberechtlichen Verpflichtungen des Beteiligten zu 2) gebunden sei.
Der Antragsteller ist der beim Beteiligten zu 2) gebildete Betriebsrat.
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