Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 04.09.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Die Kläger ist seit dem 01.08.1991 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der
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