1. Die Berufung des Klägers wird hinsichtlich der Berufungsanträge Nr. 1 und 2 (Bekl. zu 2) zurückgewiesen.
2. Hinsichtlich der Beklagten zu 1) wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
3. Die Kosten beider Rechtszüge haben der Kläger, die Beklagte zu 1) und die Beklagt zu 2) je zu 1/3 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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