LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.07.2021
6 Sa 14/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 410/20

Feststellungsinteresse hinsichtlich UrlaubstagenUrlaubsanspruch während Freistellung zur Abgeltung von Überstunden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 14/21

DRsp Nr. 2021/15871

Feststellungsinteresse hinsichtlich Urlaubstagen Urlaubsanspruch während Freistellung zur Abgeltung von Überstunden

1. Es besteht ein zulässiges Feststellungsinteresse zur Klärung von Urlaubsansprüchen während einer Freistellung. 2. Zwecks Abgeltung von Überstunden hat der Kläger während der Freistellung vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand Anspruch auf Urlaub.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - 6 Ca 410/20 - vom 24. November 2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger während einer vereinbarten Freistellungsphase zur Abgeltung geleisteter Überstunden vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand Urlaubsansprüche entstehen.

1. 2.