Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger während einer vereinbarten Freistellungsphase zur Abgeltung geleisteter Überstunden vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand Urlaubsansprüche entstehen.
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