Die Parteien streiten um vertragsgemäße Beschäftigung der Klägerin und zutreffende Überleitung vom
Die am ....1965 geborene Klägerin trat im Jahre 1992 als Sachbearbeiterin in der Jugendgerichtshilfe in die Dienste des Beklagten. In diesem Bereich war sie - unterbrochen durch Mutterschutz und Erziehungsurlaub - bis Mai 2000 tätig. Mit Wirkung ab dem 01.06.2000 wechselte die Klägerin in den Fachbereich Innerer Service. Dort arbeitete sie als Beraterin für Personal- und Organisationsentwicklung. Ab diesem Zeitpunkt erhielt sie gemäß dem aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme anwendbaren
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