Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - Gerichtstag Velbert - vom 29.11.2007 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Streithelferin des Klägers hat diese selbst zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die persönliche Haftung der Beklagten für ein nicht abgesichertes Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
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