Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Juli 2008 -
Dem Arbeitsgericht wird aufgegeben, Kammertermin anzuberaumen und gemäß § 56 ArbGG die streitige Verhandlung vorzubereiten.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|