Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 7. Oktober 2011 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Lüneburg zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch des Klägers auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|