OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.11.2021
20 A 2443/20.PVL
Normen:
LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 15;
Fundstellen:
NZA-RR 2022, 261
ZBR 2023, 70
Vorinstanzen:
VG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 408/20

Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2021 - Aktenzeichen 20 A 2443/20.PVL

DRsp Nr. 2022/2841

Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder

Eine Richtlinie zur fiktiven Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder unterliegt weder als Auswahl- noch als Beurteilungsrichtlinie der Mitbestimmung des Personalrats.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 15;

Gründe

I.

Die Beteiligte entschloss sich im Jahre 2017, einheitliche Regelungen für die fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder aufzustellen. Dazu erließ sie unter dem 18. Dezember 2017 eine "Richtlinie für die berufliche Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder bei der Stadt B. " - im Folgenden: Richtlinie -. Mit Schreiben vom 6. August 2018 übersandte die Beteiligte dem Antragsteller und den in der Dienststelle bestehenden Teilpersonalräten diese Richtlinie zur Kenntnis und Beachtung.