LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2001
16 Sa 972/01
Normen:
Zulagen-TV DFS Veröffentlichungsdatum 30. Jan. 2002 § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 8736/00

Flugsicherungs-Ingenieur; operative Zulage; erstmaliger Erlaubniserwerb

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2001 - Aktenzeichen 16 Sa 972/01

DRsp Nr. 2003/4655

Flugsicherungs-Ingenieur; operative Zulage; erstmaliger Erlaubniserwerb

»Das Tarifmerkmal "die in der operativen FS-Technik tätigen Ingenieure mit erstmaligem Erlaubniserwerb nach dem 31.10.1996" in § 2 Abs. 5 ZTV-DFS stellt eine tätigkeitsbezogene Einheit dar. Der Erlaubniserwerb muss für den Tätigkeits-/Verwendungsbereich FS-Technik erlangt und damit einschlägig sein.«

Normenkette:

Zulagen-TV DFS Veröffentlichungsdatum 30. Jan. 2002 § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer tariflichen Zulage.

Die Beklagte mit Sitz in O. betreibt seit dem 01.01.1993 die ihr von der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung übertragenen Aufgaben der Luftverkehrskontrolle und Flugsicherung in Deutschland.

Der am 27.06.1963 geborene Kläger, zurzeit 38 Jahre alt, seit 1992 Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik, begann im Januar 1994 bei der Beklagten eine Ausbildung zum Fluglotsen. Am 23.12.1994 legte er hierfür die theoretische Abschlussprüfung ab. Am 21.07.1995 erwarb er nach erfolgter Arbeitsprobe die Erlaubnis zur Flugverkehrskontrolle (FVK) für die Verwendungsbereiche Flugplatzkontrolle, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle.