OVG Hamburg - Beschluss vom 02.11.2021
4 Bf 183/20.Z
Normen:
AFBG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Hamburg, vom 16.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 5932/19

Förderfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer

OVG Hamburg, Beschluss vom 02.11.2021 - Aktenzeichen 4 Bf 183/20.Z

DRsp Nr. 2021/17169

Förderfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer

Die von der Technischen Hochschule Deggendorf angebotene Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als "Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure"ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG förderfähig.

Tenor

Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 16. Juni 2020 zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

AFBG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG).

Der Kläger ist als Berufsbetreuer tätig. Unter dem 18. Juli 2019 beantragte er bei der Beklagten die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme zum "Zertifizierten Berufsbetreuer / Curator de jure", die von der Technischen Hochschule Deggendorf angeboten wird und ab November 2019 für die Dauer von vier Semestern in Teilzeit stattfinden sollte.