LSG Saarland - Urteil vom 07.09.2021
L 6 AL 1/20
Normen:
§ 93 Abs 1 SGB III vom 20.12.2011; § 93 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB III vom 20.12.2011; § 138 Abs 1 SGB III vom 20.12.2011;
Vorinstanzen:
vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 AL 88/19

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bei nahtloser Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsaufgabe - fehlender Zahlungsanspruch wegen Verhängung einer Sperrzeit - Stammrecht nicht ausreichend

LSG Saarland, Urteil vom 07.09.2021 - Aktenzeichen L 6 AL 1/20

DRsp Nr. 2021/16704

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bei nahtloser Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsaufgabe - fehlender Zahlungsanspruch wegen Verhängung einer Sperrzeit - Stammrecht nicht ausreichend

1. Ein Anspruch auf Gründungszuschuss setzt gem § 93 Abs 1 SGB III ua voraus, dass durch die Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn tatsächlich keine Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes (§ 138 Abs 1 SGB III) vorlag, weil die Beschäftigungslosigkeit herbeigeführt wurde, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen; in diesem Fall fehlt es an der hierfür erforderlichen tatsächlichen Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl hierzu bereits Urteil des Senats vom 22.11.2013 - L 6 AL 35/11).