vom 02.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 AL 88/19
Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bei nahtloser Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsaufgabe - fehlender Zahlungsanspruch wegen Verhängung einer Sperrzeit - Stammrecht nicht ausreichend
LSG Saarland, Urteil vom 07.09.2021 - Aktenzeichen L 6 AL 1/20
DRsp Nr. 2021/16704
Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzungen - Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bei nahtloser Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsaufgabe - fehlender Zahlungsanspruch wegen Verhängung einer Sperrzeit - Stammrecht nicht ausreichend
1. Ein Anspruch auf Gründungszuschuss setzt gem § 93 Abs 1SGB III ua voraus, dass durch die Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn tatsächlich keine Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes (§ 138 Abs 1SGB III) vorlag, weil die Beschäftigungslosigkeit herbeigeführt wurde, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen; in diesem Fall fehlt es an der hierfür erforderlichen tatsächlichen Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl hierzu bereits Urteil des Senats vom 22.11.2013 - L 6 AL 35/11).
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