OVG Niedersachsen - Urteil vom 07.02.2006
4 LB 389/02
Normen:
SGB VIII § 74 ; SGB VIII § 80 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 483
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 09.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 795/99

Förderung eines Waldorf-Kindergartens außerhalb des Gebiets des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe - Ausrichtung, pädagogische, Kindergarten, Kindergartenförderung, Ortsnähe

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2006 - Aktenzeichen 4 LB 389/02

DRsp Nr. 2008/6854

Förderung eines Waldorf-Kindergartens außerhalb des Gebiets des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe - Ausrichtung, pädagogische, Kindergarten, Kindergartenförderung, Ortsnähe

»1. Bei der Ermessensentscheidung über die Förderung eines Kindergartens kommt dem Gesichtspunkt der Ortsnähe kein gegenüber anderen Förderungskriterien überwiegendes Gewicht zu. 2. In die Ermessenserwägungen ist auch die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens einzubeziehen. Werden Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert, bedarf es einer besonderen Erklärung.«

Normenkette:

SGB VIII § 74 ; SGB VIII § 80 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt für das Kindergartenjahr 1997/1998 einen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten des von ihm betriebenen Waldorf-Kindergartens.