OVG Bremen - Beschluss vom 03.11.2022
2 LA 52/22
Normen:
AFBG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 25.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2627/19

Förderungsfähigkeit einer von Technischer Hochschule angebotener Fortbildungsmaßnahme mit Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure

OVG Bremen, Beschluss vom 03.11.2022 - Aktenzeichen 2 LA 52/22

DRsp Nr. 2022/17269

Förderungsfähigkeit einer von Technischer Hochschule angebotener Fortbildungsmaßnahme mit Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure

Die von der Technischen Hochschule Deggendorf angebotene Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG förderfähig.

Tenor

Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 7. Kammer - vom 25.01.2022 zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.

Normenkette:

AFBG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I. Die Klägerin begehrt Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG).