Autor: Weyand |
Das Arbeitszeugnis ist gem. §
Für das Arbeitszeugnis ist haltbares und den Geschäftsgepflogenheiten entsprechendes Papier zu verwenden.1) Werden vom Arbeitgeber üblicherweise Firmenbögen verwendet, ist auch das Zeugnis darauf zu erteilen.2) Zudem ist der Text grundsätzlich in maschinenschriftlicher Form auszustellen und ein einheitlicher Schrifttyp zu verwenden; die Schrifttypgröße 10 genügt den üblichen Anforderungen.3) Die Texterstellung mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogramms ist inzwischen üblich, kann aber, wenn der Arbeitgeber über ein solches Programm noch nicht verfügt, nicht verlangt werden.
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