6/14.4.2 Ausstellungsdatum

Autor: Weyand

Rechtliches Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Zeugnis muss grundsätzlich auf das Datum lauten, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet wird; auf den Zeitpunkt der Erstellung kommt es nicht an.13) Andernfalls besteht die Gefahr, dass der zukünftige Arbeitgeber erkennen kann, dass über das Zeugnis ein Rechtsstreit geführt wurde,14) oder es kann der Eindruck entstehen, dass sich der Arbeitnehmer nicht um seine Rechtsangelegenheiten kümmert. Ist der Arbeitgeber mit der Zeugniserteilungspflicht in Verzug geraten, ist er verpflichtet, das nachträglich ausgestellte Zeugnis auf den Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung zurückzudatieren.

Zeitpunkt der Erstellung

Hat der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses erst nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis verlangt, und hat der Arbeitgeber mit angemessener Frist darauf reagiert, kann er das Zeugnis auf den Zeitpunkt der Erstellung datieren. Eine Rückdatierung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer dann nicht verlangen.15) In einem solchen Fall ist aber eine einvernehmliche Rückdatierung des Zeugnisses möglich.

Berichtigung und einvernehmliche Änderung