Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 15. März 2023 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin, ihm in einer Kindschaftssache Akteneinsicht zu gewähren.
Der Antragsteller ist der leibliche Vater der am ... geborenen ... Derzeit ist vor dem Oberlandesgericht Bremen eine das Umgangsrecht des Antragstellers mit seiner Tochter betreffende Kindschaftssache anhängig (Az.: ...). In diesem Zusammenhang begehrt er beim Amt für Soziale Dienste Einsicht in die dort geführten Akten, Az. ...
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