Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen entgangener Privatnutzung eines Dienstwagens, Zahlung des Weihnachtsgeldes 2004 und Provision aus dem Verkauf eines Minibaggers im Januar 2005.
Der Kläger war vom 01.05.1995 bis zum 31.12.2004 als Außendienstmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte vermietet und verkauft Baufahrzeuge. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Klägers vom 28.09.2004 zum 31.12.2004. Mit Schreiben vom 01.10.2004 (Bl. 20 d.A.) stellte die Beklagte den Kläger von der Arbeitsleistung frei, widerrief die Nutzung des Firmenfahrzeugs für private Zwecke und forderte den Kläger auf, das Fahrzeug herauszugeben.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der Arbeitsvertrag aus 1995. Unter IV haben die Parteien vereinbart:
Gratifikationen
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|