Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung.
Der Kläger ist seit 01.02.1995 bei der Beklagten zuletzt in der Funktion eines Vertriebsleiters für den Bereich Vertrieb Süd tätig. Die ursprünglichen Arbeitsbedingungen waren niedergelegt im Anstellungsvertrag vom 29.12.1994, der seitens der Beklagten von zwei zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben worden war. Der Kläger erhielt zuletzt ein monatliches Fixum von EUR 7.158,00 brutto, unter Berücksichtigung einer erfolgsabhängigen Tantieme belief sich sein Jahreseinkommen im Jahr 2003 auf insgesamt ca. EUR 250.000,00.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|