Die Parteien streiten im Berufungsverfahren (nur noch) um die Frage, ob eine formnichtige Befristung vereinbart wurde.
Auf seine Bewerbung vom 03.08.2004 und ein Vorstellungsgespräch vom 02.09.2004 hin erhielt der Kläger unter dem Datum vom 12.10.2004 von der Standortverwaltung U. - ein Schreiben folgenden Inhalts:
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