LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2010
5 SA 160/10
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Stendal, vom 02.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 CA 877/09

Fragebogenlüge eines Kreisarztes zur Tätigkeit für DDR-Staatssicherheit; unbegründete Anfechtung des Arbeitsvertrages bei wahrheitswidriger Verneinung der Frage nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Fragebogen zur Berechnung von Vordienstzeiten; unbegründete außerordentliche Kündigung bei fehlender Widerlegung wahrheitsgemäßer Erklärungen gegenüber dem Verwaltungsdirektor

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2010 - Aktenzeichen 5 SA 160/10

DRsp Nr. 2011/14471

Fragebogenlüge eines Kreisarztes zur Tätigkeit für DDR-Staatssicherheit; unbegründete Anfechtung des Arbeitsvertrages bei wahrheitswidriger Verneinung der Frage nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Fragebogen zur Berechnung von Vordienstzeiten; unbegründete außerordentliche Kündigung bei fehlender Widerlegung wahrheitsgemäßer Erklärungen gegenüber dem Verwaltungsdirektor

1. Die aus den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR zu entnehmenden Informationen bedürfen einer besonders strengen und kritischen Überprüfung, weil Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit in keiner Weise den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung entsprachen und zum Beispiel die tatsächlichen Grundlagen vorhandener Aktenvermerke und deren Zuverlässigkeit fraglich sind, so dass es erforderlich ist, diese Informationen durch zeugenschaftliche Vernehmung ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR im Wege eines Zeugenbeweises als Strengbeweis auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.