LAG Köln - Urteil vom 16.11.2021
4 Sa 401/17
Normen:
BGB § 611a Abs. 2; BetrVG § 78 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 29.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1985/16

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ohne Minderung des ArbeitsentgeltsAbgestufte Darlegungs- und Beweislast des Betriebsratsmitglieds bei Geltendmachung einer VergütungHypothetische Betrachtung einer Gestellung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds§ 37 Abs. 2 BetrVG keine Begründung für eigenen Vergütungsanspruch

LAG Köln, Urteil vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 4 Sa 401/17

DRsp Nr. 2022/2246

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ohne Minderung des Arbeitsentgelts Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Betriebsratsmitglieds bei Geltendmachung einer Vergütung Hypothetische Betrachtung einer Gestellung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds § 37 Abs. 2 BetrVG keine Begründung für eigenen Vergütungsanspruch

Eine Einzelfallentscheidung zu einer hypothetischen Betrachtung zur Gestellung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16 d - wird auch hinsichtlich der klageerweiternd gestellten Anträge zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2; BetrVG § 78 S. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten in dem fortzusetzenden Berufungsverfahren über Vergütungsansprüche des als Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Klägers.

Die Beklagte ist eine GmbH, deren Gesellschafter zu 90 % die Bundesrepublik Deutschland und zu 10 % das Land Nordrhein-Westfalen sind. Sie betreibt eine Forschungseinrichtung, in der etwa 5.700 Mitarbeiter beschäftigt sind.

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