Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in dem fortzusetzenden Berufungsverfahren über Vergütungsansprüche des als Betriebsratsmitglied von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Klägers.
Die Beklagte ist eine GmbH, deren Gesellschafter zu 90 % die Bundesrepublik Deutschland und zu 10 % das Land Nordrhein-Westfalen sind. Sie betreibt eine Forschungseinrichtung, in der etwa 5.700 Mitarbeiter beschäftigt sind.
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