LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2009
L 8 AL 4794/07
Normen:
SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 434j Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 04.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 3696/06

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung; Antragspflichtversicherung; unmittelbare Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2009 - Aktenzeichen L 8 AL 4794/07

DRsp Nr. 2010/1403

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung; Antragspflichtversicherung; unmittelbare Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Maßgebliches Unterscheidungskriterium für die Abgrenzung einer Vorbereitungshandlung von der eigentlichen selbstständigen Haupttätigkeit im Sinne von § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III ist, inwieweit die Art der infrage kommenden Betätigung ihrer Natur nach der späteren laufenden Geschäftstätigkeit des selbstständigen Unternehmens entspricht, d.h. ob sie den Charakter des nach außen erkennbaren laufenden Geschäftsbetriebs hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 4. September 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 434j Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.