LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2009
L 8 AL 3697/08
Normen:
SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 434j Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 4001/06

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung; Aufnahme und durchgehende Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2009 - Aktenzeichen L 8 AL 3697/08

DRsp Nr. 2010/500

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung; Aufnahme und durchgehende Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

Der vom Gesetzgeber gewollte Zusammenhang zwischen versicherungspflichtiger Tätigkeit und unmittelbar anschließender Selbstständigkeit, die die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III rechtfertigt, ist entfallen, wenn sich die an das Versicherungspflichtverhältnis anschließende selbständige Tätigkeit und die zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte selbständige Tätigkeit wesentlich unterscheiden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB III § 28a Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 434j Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.