Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
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