Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung für das Gutachten vom 13. Februar 2022 wird abgelehnt.
I.
Streitig ist, ob dem Antragsteller für die Geltendmachung einer weiteren Vergütung als Sachverständiger Wiedereinsetzung gemäß §
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