I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 27.10.2020 -
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von ordentlichen und einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.
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