LAG Hamm - Urteil vom 05.10.2006
15 Sa 647/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold - 1 Ca 1396/05 - 22.02.2006,

Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung um eine Woche

LAG Hamm, Urteil vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 647/06

DRsp Nr. 2007/936

Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung um eine Woche

Hat der Arbeitnehmer den ihm gemäß Urlaubsschein gewährten Urlaub eigenmächtig um eine Woche überschritten, kann der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien haben erstinstanzlich um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlich ausgesprochenen verhaltensbedingten Kündigung und um Zahlungsansprüche für Juli 2005 gestritten. Zweitinstanzlich macht der Kläger weiterhin die Unwirksamkeit der fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung geltend.

Der Kläger war seit dem 30.11.2004 bei der Beklagten als Fleischer zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 2.600,00 EUR beschäftigt. Der Kläger ist verheiratet und hat drei unterhaltsberechtigte Kinder. Die Beklagte beschäftigt ca. 27 Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist bei ihr nicht gewählt.