LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.10.2018
12 Sa 106/18
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 295; BGB § 622 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; ZPO § 286; ZPO § 520 Abs. 3;
Fundstellen:
AuR 2019, 287
BB 2019, 1267
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 01.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 336/17

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer teilzeitbeschäftigten Assistentin des Geschäftsführers wegen Weigerung der Erbringung der Arbeitsleistung an bestimmten TagenNachweis des Zugangs der Kündigung bei Zustellung durch Einwurfeinschreiben

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2018 - Aktenzeichen 12 Sa 106/18

DRsp Nr. 2019/5820

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer teilzeitbeschäftigten Assistentin des Geschäftsführers wegen Weigerung der Erbringung der Arbeitsleistung an bestimmten Tagen Nachweis des Zugangs der Kündigung bei Zustellung durch Einwurfeinschreiben

1. Erfolgreicher Nachweis des Zugangszeitpunkts eines Einwurfeinschreibens der Deutschen Post AG durch Zeugenbeweis, wenn nur der Einlieferungsbeleg und die elektronische Sendungsverfolgung (Sendungsstatus), aber kein elektronischer Auslieferungsbeleg mit Unterschrift des Zustellers verfügbar sind.2. Die beharrliche Weigerung einer Arbeitnehmerin, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Wenn eine Teilzeitkraft nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, montags und freitags zu arbeiten, die tatsächliche und vom Arbeitgeber akzeptierte Praxis des Arbeitsverhältnisses dem aber nicht entspricht, sondern die Arbeit meistens mittwochs und samstags erfolgt ist, so ist es dem Arbeitgeber zumutbar, die Arbeitnehmerin während der ordentlichen Kündigungsfrist noch zu der bisherigen Praxis zu beschäftigen.

Tenor

I. II. III. IV. V.