LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.03.2006
3 Sa 1014/05
Normen:
BGB § 626 ; BAT § 54 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 9474/04

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei versuchter Verleitung eines Arbeitskollegen zur Bestätigung eigenen Entlastungsvorbringens trotz fehlender Erinnerung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.03.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1014/05

DRsp Nr. 2006/27809

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei versuchter Verleitung eines Arbeitskollegen zur Bestätigung eigenen Entlastungsvorbringens trotz fehlender Erinnerung

»1. Eine schuldhaft herbeigeführte schwere Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, der in dem Verdacht steht, sich vertragswidrig verhalten zu haben, seinen Arbeitskollegen bittet, ein Entlastungsvorbringen gegenüber dem Arbeitgeber zu bestätigen, obwohl der Arbeitskollege äußerte, sich hieran nicht zu erinnern.2. Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es hier nicht, weil eine Hinnahme dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen war.«

Normenkette:

BGB § 626 ; BAT § 54 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Die Beklagte ist eine hessische Großstadt. Der am 10. August 1961 geborene, ledige, mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Kläger ist bei dieser seit 6. Juni 1989 als Angestellter im Ordnungsamt zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.715,24 EUR (in Worten: Zweitausendsiebenhundertfünfzehn und 24/100 Euro) beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Anwendung.