Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17. Februar 2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) begründete, von dieser gekündigte Arbeitsverhältnis infolge eines Betriebsübergangs mit der Beklagten zu 2) fortbesteht und diese deshalb zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist, was das Arbeitsgericht durch das mit dem Rechtsmittel angefochtene Teilurteil jeweils verneint hat.
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