Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 4. Juli 2008 abgeändert und die Beschwerde der Klägerin vom 5. Mai 2008 gegen die Kostenrechnung des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. März 2008 - 10/8/9 Ca 1273/06 - zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|