Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.04.2016 abgeändert.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 6.151,-- € festgesetzt.
Die Beschwerdeführer haben eine Gebühr in Höhe von 25,00 € zu zahlen.
I.
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