LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.08.2018
17 Ta (Kost) 6063/18
Normen:
GKG § 45;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 10947/17

Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zahlung einer Annahmeverzugsvergütung und einer Widerklage auf Auskunft zu einem erzielten Zwischenverdienst

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2018 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6063/18

DRsp Nr. 2018/18721

Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zahlung einer Annahmeverzugsvergütung und einer Widerklage auf Auskunft zu einem erzielten Zwischenverdienst

Wird in einem Prozess eine Klage auf Zahlung einer Annahmeverzugsvergütung und eine Widerklage auf Auskunft zu einem erzielten Zwischenverdienst erhoben, sind die Werte von Klage und Widerklage nicht zu addieren.

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.07.2018 - 27 Ca 10947/17 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 45;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die Widerklage nicht bewertet.