I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des Gegenstandswertes des Ausgangsverfahrens. In diesem Verfahren begehrte der bei der Antragsgegnerin gebildete Betriebsrat im Wege der einstweiligen Verfügung die Verwendung von Fragebögen zu untersagen, mit denen die Bereitschaft von Mitarbeitern des K Betriebes nach B zu wechseln, erhoben werden sollte. Das Verfahren erledigte sich dadurch, dass die Fragebogenaktion vollständig abgeschlossen und ausgewertet wurde.
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