LAG Hamm - Beschluss vom 05.11.2010
13 Ta 468/10
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ZPO § 5; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 37 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 08.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 2/10

Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltung

LAG Hamm, Beschluss vom 05.11.2010 - Aktenzeichen 13 Ta 468/10

DRsp Nr. 2011/2695

Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltung

Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.06.2010 – 4 BV 2/10 – wird

zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ZPO § 5; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 37 Abs. 6;

Gründe

I.