LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.12.2011
5 Ta 215/11
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 18 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 22.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 1/11

Gegenstandswerts für Beschlussverfahren zum Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.12.2011 - Aktenzeichen 5 Ta 215/11

DRsp Nr. 2013/25077

Gegenstandswerts für Beschlussverfahren zum Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen

1. Ein Beschlussverfahren über das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, deren Bewertung grundsätzlich nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu erfolgen hat; ein solches Beschlussverfahren rechtfertigt die Übertragung der Bewertungsmaßstäbe, die für die Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 BetrVG gelten, da die Entscheidung über das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs im Beschlussverfahren gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG das Wahlanfechtungsverfahren vorwegnimmt und damit die Interessenlage der am Verfahren Beteiligten weitgehend identisch ist. 2. Der Umstand, dass das Beschlussverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG nicht direkt im Zusammenhang mit einer anstehenden Betriebsratswahl eingeleitet worden, ist für die Wertfestsetzung unerheblich; maßgeblich ist vielmehr, ob das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG in einem engen Zusammenhang zum Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG steht, da die Frage der Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Betrieb eine wesentliche Vorfrage auch für das Wahlanfechtungsverfahren darstellt.

Tenor