LSG Thüringen - Beschluss vom 26.09.2018
L 1 U 1608/15
Normen:
SGG § 178a;

Gegenvorstellung unter Hinweis auf eine angebliche Gehörsverletzung in einem BerufungsverfahrenKeine Gegenvorstellung gegen ein Urteil

LSG Thüringen, Beschluss vom 26.09.2018 - Aktenzeichen L 1 U 1608/15

DRsp Nr. 2018/15547

Gegenvorstellung unter Hinweis auf eine angebliche Gehörsverletzung in einem Berufungsverfahren Keine Gegenvorstellung gegen ein Urteil

Eine Gegenvorstellung gegen ein Urteil ist ausgeschlossen.

Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 5. Juli 2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Verfahren der Gegenvorstellung keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 178a;

Gründe:

I.

Mit Urteil vom 5. Juli 2018, den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 20. Juli 2018 zugestellt, hat der Senat eine Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 14. Juli 2015 zurückgewiesen.

Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer "vorsorglichen" Gegenvorstellung vom 6. August 2018 unter Hinweis auf eine angebliche Gehörsverletzung im Berufungsverfahren. Mit Verfügung vom 7. August 2018 hat der Senatsvorsitzende darauf hingewiesen, dass die Gegenvorstellung offensichtlich unstatthaft ist, weil diese nur gegen noch abänderbare Entscheidungen eines Gerichts erhoben werden könne und auch die beigefügte Rechtsprechung nicht einschlägig sei, weil ein Verlegungsantrag der Klägerin am 13. Juni 2018 abgelehnt wurde und danach beide Beteiligte einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zugestimmt hatten.

II.