LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.10.2006
13 Sa 55/05
Normen:
BGB § 162 Abs. 1 § 611 ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
MDR 2007, 729
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 20.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 3/04

Geltendmachung einer Bonuszahlung bei fehlender Zielvereinbarung - Leistungsklage bei Annahme bestimmter Berechnungskriterien - Berechnung der Anspruchshöhe aufgrund Schätzung des Leistungsumfangs

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 55/05

DRsp Nr. 2007/5804

Geltendmachung einer Bonuszahlung bei fehlender Zielvereinbarung - Leistungsklage bei Annahme bestimmter Berechnungskriterien - Berechnung der Anspruchshöhe aufgrund Schätzung des Leistungsumfangs

»1. Zahlt der Arbeitgeber einen durch Betriebsvereinbarung zugesagten Bonus nicht oder nicht in voller Höhe, kann der Arbeitnehmer ohne vorherige Auskunftsklage eine Leistungsklage erheben, wenn er bestimmte Berechnungskriterien annimmt.2. Auf der Grundlage des in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Orientierungsrahmens in Verbindung mit dem Rechtsgedanken der Bedingungsvereitelung des § 162 Abs. 1 BGB steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf den (höheren) Bonus zu, wenn der Arbeitgeber es trotz einer bestehenden Pflicht unterlässt, eine die Rahmenregelung ausfüllende konkrete Zielvereinbarung oder Zielvorgabe zu initiieren.