Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme für das Jahr 1992 gegenüber dem Beklagten zusteht.
Die Klägerin war bei dem Beklagten seit 02.01.1986 als kaufmännische Sachbearbeiterin beschäftigt. Der Beklagte ist Inhaber einer Industrievertretung. Das Arbeitsverhältnis war vom 30.09.2003 bis 31.12.2005 unterbrochen. Es endete aufgrund einer Kündigung des Beklagten mit Ablauf des 30.04.2005.
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