I.
Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Interessenausgleich für die am Standort der A... geplanten Restrukturierungsmaßnahmen".
Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Abschnitt I. der Gründe des angefochtenen Beschlusses vom 13.01.2005 (Bl. 70 f. d.A.) Bezug genommen. Gegen den dem Antragsgegner am 25.01.2005 zugestellten Beschluss hat er mit begründetem Schriftsatz vom 07.02.2005, beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am selben Tag eingegangen, Beschwerde eingelegt.
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