LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.06.2010
8 Sa 717/09
Normen:
BAT; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD);
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 28.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 499/08

Geltung des TVöD bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf den BAT

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.06.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 717/09

DRsp Nr. 2010/21072

Geltung des TVöD bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf den BAT

1. Wird in einem Arbeitsvertrag auf die Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Bezug genommen, erfasst das auch die Geltung des TVöD. Ein Fall des Tarifwechsels liegt nicht vor. 2. Selbst bei der Annahme, dass eine individualvertragliche Sondervereinbarung über die Vergütung und Eingruppierung getroffen wurde, ergibt sich zumindest die Anwendung der ansonsten geltenden Vorschriften des TVöD. Es wäre lediglich die Vergütungsvereinbarung durch den Verweis auf den TVöD ausgenommen.

3. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 28. April 2009 - 2 Ca 499/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung des Leistungsentgelts gemäß § 18 TVöD-VKA für das Jahr 2008 und von Tariflohnerhöhungen ab dem 1. Januar 2008 im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der zum 1. Oktober 2005 für den öffentlichen Dienst abgeschlossenen Tarifverträge (TVöD).