LAG Frankfurt/M. - Urteil vom 08.12.2003
16 Sa 2976/98
Normen:
VTV/Bau § 1 Abs. 2 § 24 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 04.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 841/95

Geltungsbereich der Bautarifverträge - Reinigungsarbeiten an Baustellen

LAG Frankfurt/M., Urteil vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 16 Sa 2976/98

DRsp Nr. 2004/10940

Geltungsbereich der Bautarifverträge - Reinigungsarbeiten an Baustellen

»1. Das Reinigen von Baustellen ist nur dann eine bauliche Leistung, wenn es mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebes in Zusammenhang steht.2. Ein Betrieb ist nicht deshalb ein baugewerblicher iSd Bautarifverträge, weil der Betriebsinhaber bauliche, seinen Auftraggebern gegenüber geschuldete Leistungen durch Subunternehmer durchführen läßt, ohne durch eigene Arbeitnehmer die Arbeitnehmer der Subunternehmer einzuweisen, zu kontrollieren und zu überwachen (Fortführung von BAG 11.06.2000 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Abweichung von LAG Berlin 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01)3. Allein der Umstand, dass Reinigungsarbeiten baulichen Tätigkeiten von Subunternehmern des Betriebsinhabers nachfolgen oder ihnen vorausgehen, reicht zur Qualifizierung der Reinigungsarbeiten als bauliche Tätigkeiten kraft Sachzusammenhangs nicht aus.«

Normenkette:

VTV/Bau § 1 Abs. 2 § 24 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Februar 1994 bis Dezember 1995.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.