SG München, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 495/12
Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt in einem DMP-PlattformvertragRechtmäßigkeit des Erfordernisses einer Mindestpatientenzahl
LSG Bayern, Urteil vom 16.03.2016 - Aktenzeichen L 12 KA 59/14
DRsp Nr. 2016/18494
Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt in einem DMP-PlattformvertragRechtmäßigkeit des Erfordernisses einer Mindestpatientenzahl
1. Bei der Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen besteht für die Vertragspartner unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein weiter Gestaltungsspielraum.2. Dieser Gestaltungsspielraum wird mit dem Erfordernis einer Mindestpatientenzahl von 250 Patienten mit Diabetes mellitus (Typ 1 und/oder Typ 2) für das Fortbestehen der Genehmigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt gemäß dem DMP Plattformvertrag nicht überschritten.
1. Bei den Genehmigungen zur Teilnahme am DMP-Vertrag und den DiabetesVereinbarungen handelt es sich um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung.2. Diese Verwaltungsakte sind mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, sofern in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist.3. Das Erfordernis einer Mindestpatientenzahl verletzt nicht das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Recht der Berufsfreiheit; es greift zwar in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1GG ein, ist aber gerechtfertigt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.