Die Gerichtskostenfeststellung vom 11. November 2015 wird aufgehoben.
I.
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin in einem Anhörungsrügeverfahren zu einem nach § 197 a Sozialgerichtsgesetz (SGG) kostenpflichtigen rentenversicherungsrechtlichen Rechtsstreit
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