BVerwG - Urteil vom 29.07.1997
1 WB 23.97
Normen:
BPersVG § 8 ; SG § 59 ; WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 21 ;
Fundstellen:
ZBR 1997, 402

Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg bei Antrag eines Antrag eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf fiktive Versetzung; Recht der Soldaten - Antrag eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf fiktive Versetzung

BVerwG, Urteil vom 29.07.1997 - Aktenzeichen 1 WB 23.97

DRsp Nr. 2007/3764

Gerichtsverfassungsrecht - Rechtsweg bei Antrag eines Antrag eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf fiktive Versetzung; Recht der Soldaten - Antrag eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf fiktive Versetzung

»1. Für den Antrag eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben. 2. Auch für eine fiktive Versetzung ist rechtlich ein besetzbarer freier STAN-Dienstposten erforderlich.«

Normenkette:

BPersVG § 8 ; SG § 59 ; WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 21 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Hauptmanns und wird voraussichtlich zum 31. März 1998 mit Erreichen der für seinen Dienstgrad derzeit geltenden besonderen Altersgrenze nach dem Personalstärkegesetz in den Ruhestand treten. Er ist seit dem 24. Juni 1991 für eine Personalratstätigkeit vom Dienst freigestellt. Seinen im August 1996 gestellten Antrag auf fiktive Versetzung auf einen Stabshauptmann(StHptm)-Dienstposten lehnte der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) ab.

Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat zurückgewiesen.

II.