Die Beteiligten zu 1) und 2) sind Mitglieder des Betriebsrates (Beteiligter zu 3), der im Mai 2002 in einem der Betriebe der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 4) gewählt worden ist. Der Beteiligte zu 5) ist der Gesamtbetriebsrat. Die Beteiligten zu 6) bis 11) sind die in den Gesamtbetriebsrat als Voll- oder Ersatzmitglieder entsandten Betriebsratsmitglieder. Die Beteiligten zu 1) und 2) haben sich in einer Sitzung des Betriebsrates am 28. Mai 2002 erfolglos um ihre Entsendung in den Gesamtbetriebsrat bemüht. Der Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Liste T stellt 7 Betriebsratsmitglieder, die Liste G: 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|